Volltextsuche

Header

LogIn

  E-Mail-Adresse   Passwort

Die Frage der Honorare führt immer wieder zu Konflikten mit den Auftraggebern und zu Unsicherheiten bei freien Journalisten. Der DFJV hat daher als Richtlinie einen Honorarleitfaden auf Stundenbasis entwickelt, mit dem freie Journalisten besser Aufwand und Leistung kalkulieren können.

Journalistische Qualität hat ihren Preis. Ohne eine angemessene Bezahlung werden die Medien massiv an Qualität einbüßen und somit ihre Leser, Zuschauer und Hörer mittelfristig verlieren. Dieser Qualitätsanspruch sollte bei Honorarverhandlungen von Fachjournalisten offen vertreten werden.

Zur Abrechnung:

Nach wie vor ist es verbreitet, nach Zeilen (Tageszeitungen) oder Seiten (Zeitschriften) abzurechnen. Der DFJV hält diese Form der Bezahlung prinzipiell für nicht mehr zeitgemäß. Bei fast allen professionellen Dienstleistungen wird nach der Arbeitszeit gemäß einem zu vereinbarenden Stundensatz abgerechnet. Dies sollte auch für professionelle Journalisten gelten. Die Länge eines Artikels sagt schließlich wenig über dessen Qualität aus. Zudem kann ein kurzer Text durchaus mit mehr Rechercheaufwand, Expertise und Prüfung verbunden sein als einvergleichsweise allgemeiner, längerer Text. Fachjournalisten sollten daher bei Honorarverhandlungen darauf drängen, einen festen Stundensatz zu vereinbaren. Zur Sicherheit beider Vertragsparteien sollte der Zeitaufwand vor Beginn der Tätigkeit abgeschätzt werden. Gegebenenfalls kann eine Höchstdauer (z. B. 1½ Tage) vereinbart werden.

Sollte sich der Auftraggeber nicht auf einen Stundensatz einlassen wollen, sollte man für sich selbst dennoch eine interne Kalkulation auf Grundlage des Zeitaufwandes aufstellen. So kann man am besten feststellen, ob das Zeilen- oder Seitenhonorar angemessen ist.