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Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) bietet aufgrund des großen Erfolgs am Freitag, den 26.02.2010 und am Samstag, den 27.02.2010 in Hamburg erneut die Seminare "Presserecht I" und "Presserecht II" an.

Die Workshops geben einen guten Überblick über die rechtliche Situation und juristische "Fallstricke" für Journalisten. Die Seminare können unabhängig voneinander besucht werden, der Besuch von "Presserecht II" setzt also nicht den Besuch von "Presserecht I" voraus. Selbstverständlich können auch beide Workshops zusammen belegt werden.
 
 
Presserecht I
am Freitag, den 26.02.2010, 10:00 bis 17:00 Uhr
unter der Leitung von Rechtsanwalt Frank C. Biethahn

  • typische Abwägungen in presserechtlichen Fällen
  • Verfassungsgrundlagen
  • publizistische Sorgfaltspflicht nach LPG sowie nach weiteren Gesetzen
  • das Recht im Rahmen der Recherche (insbesondere Auskunftsansprüche, Einsichtsrechte etc.)
  • Grundlagen der Berichterstattung (Umgang mit Logos, Gesprächen, Interviews, Zitaten etc., "Äußerungsrecht")

Presserecht II
am Samstag, den 27.02.2010, 10:00 bis 17:00 Uhr
unter der Leitung von Rechtsanwalt Frank C. Biethahn

  • "Äußerungsrecht" im Anschluss an Teil I (Das Thema wird für Teilnehmer auch unabhängig eines Besuches von Presserecht I verständlich aufbereitet.) 
  • Urheberrecht
  • Bildberichterstattung / „Fotorecht“
  • Im Überblick:
    Staatliche Ermittlungsmaßnahmen / Quellenschutz in der Praxis
    Grenzen der zulässigen Berichterstattung
    Rechtsverletzungen: Mögliche Folgen
    Rechtliches Verhältnis des Journalisten zur Redaktion

Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und die Anfahrtsskizze für den Seminarstandort in Hamburg.
 
Die Kosten betragen für Mitglieder 180 Euro pro Seminar. Getränke und Verpflegung sind im Preis enthalten. Alle Teilnehmer erhalten ein Zertifikat über die Teilnahme an dem Workshop.
  
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl auf 18 Personen begrenzt ist.

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