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Die derzeitige, konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist verfassungswidrig und mit dem Telekommunikationsgesetz unvereinbar. Bisher gespeicherte Daten müssen umgehend gelöscht werden. So lautet das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Der Deutsche Fachjournalisten-Verband begrüßt diese Entscheidung aus Karlsruhe.

Das Urteil entspricht den Forderungen des DFJV nach einer dauerhaften Sicherung der Pressefreiheit und einer Gewährleistung des Informantenschutzes.

Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier.

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